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The new 5

Jetzt bei uns.

THE X3

Jetzt leasen. 

BMW iX2

DER ERSTE BMW iX2. 100 % ELEKTRISCH.

BMW iX2 xDrive30: Stromverbrauch in kWh/100 km: - (NEFZ) / 17,7–16,3 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 417–449

THE i5

Der erste BMW i5. 100% Elektrisch.

THE NEW iX1

Der erste vollelektrische BMW iX1.

BMW iX1 xDrive30: Stromverbrauch in kWh/100 km: - (NEFZ) / 18,1-16,8 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 417-440.

THE iX

Der erste vollelektrische BMW iX.

The 1

Souveränität auf den ersten Blick.

THE 3

Jetzt leasen mit Wartungs- und Reparatur-Paketshared-6.

The new Z4

Der neue BMW Z4 Roadster. Jetzt bei uns.

BMW Z4 Roadster M40i: Kraftstoffverbrauch kombiniert in l/100 km: - (NEFZ) / 8,1–7,9 (WLTP); CO2-Emissionen kombiniert in g/km: - (NEFZ) / 184–179 (WLTP).

THE 2

DER NEUE BMW 2er ACTIVE TOURER. 

THE 2

Das neue BMW 2er Coupé.

BMW M240i xDrive Coupé: Kraftstoffverbrauch kombiniert in l/100 km: - (NEFZ) / 8,8-8,1 (WLTP); CO2-Emissionen kombiniert in g/km: - (NEFZ) / 200-185 (WLTP)

THE 4

Das BMW 4er Cabrio. Jetzt bei uns.

The X2

Der BMW X2.

BMW X2 xDrive25e: Kraftstoffverbrauch gewichtet kombiniert in l/100 km: - (NEFZ) / 1,8-1,6 (WLTP); CO2-Emissionen gewichtet kombiniert in g/km: - (NEFZ) / 41-37 (WLTP); Stromverbrauch gewichtet kombiniert in kWh/100 km: - (NEFZ) / 15,6-15,0 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 51-54

THE X4

Der BMW X4.

BMW X4 M40i: Kraftstoffverbrauch kombiniert in l/100 km: - (NEFZ) / 9,5-8,7 (WLTP); CO2-Emissionen kombiniert in g/km: - (NEFZ) / 215-198 (WLTP)

Highlights.

DER NEUE BMW VISION
NEUE KLASSE

Elektrische Fahrfreude. In einer neuen Dimension.



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THE i4

Der BMW i4: Das erste vollelektrische Gran Coupé.

THE i7

Der erste vollelektrische BMW i7.

BMW i7 xDrive60: Stromverbrauch in kWh/100 km: - (NEFZ) / 19,6-18,4 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 591-625.

THE 2 ACTIVE TOURER
PLUG-IN-HYBRID

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Die direkte Verbindung zu Ihrem BMW.

UNSER STEUERTIPP FÄHRT ELEKTRISCH.

Vergünstigte Dienstwagenbesteuerung.shared-16 Jetzt für viele elektrifizierte BMW.

Service & Zubehör.

Original BMW Zubehör.

Um das Gute noch besser zu machen.

shared-6

Optionale weitere Leasingvertragsleistung. Alle erforderlichen Inspektionsarbeiten gemäß Herstellervorgaben. Verschleißreparaturen, die bei sach- und vertragsgemäßer Fahrzeugnutzung erforderlich werden. Übernahme der Kosten für die Hauptuntersuchung inkl. Abgasuntersuchung. Einzelheiten ergeben sich aus dem Leasingantrag.

shared-16

Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils  im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge  bis 60.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 60.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Bei  Plug-in-Hybrid-Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1-%-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten. Die Förderung gilt gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2018 (IV C 5 – S 2334/14/10002-07) für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 60 km beträgt. Ab dem Jahr 2025 gelten erhöhte (rein elektrisch betriebene) Mindestreichweiten. Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind, dass dem Arbeitnehmer das überwiegend beruflich genutzte Kraftfahrzeug erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 überlassen wurde und dass dieses Fahrzeug nicht bereits zuvor von dem Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung (z. B. für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a, S. 3 EStG oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) überlassen wurde.